BAURECHT
  • Feststellung von Baurecht / Prüfung des bestehenden Baurechts, Bebauungspläne, Gebietstypisierung einschließlich Feststellung Bebauungszusammenhang, etc.;
  • Schaffung von Baurecht / Verhandlungen mit Gemeinden und Behörden, öffentlich-rechtliche Verträge;
  • Projektstrukturierung / Abstimmung und Festlegung der Verantwortlichkeiten und Leistungsbilder von Bauherr, Planern und Unternehmern, je nach Projektanforderungen, Finanzierung und Projektstand;
  • Abstimmung und Festlegung von Einsatzformen und Vertragsstrukturen / GÜ und GU-Einsatz, General- und Einzelplaner, GMP- und andere cost + fee Modelle, angeordneter Nachunternehmereinsatz, etc.;
  • Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge / Gestaltung und Verhandlung;
  • baubegleitende Beratung / Nachträge, Schlussrechnungen, Mängelansprüche, Sicherheiten, etc.;
  • Bauträgerrecht / Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen (z.B. Regelungen der vom Erwerber gewünschten Planungsbefugnisse), unter besonderer Beachtung des EU-Rechts und des deutschen Verbraucherrechts;
  • Anlagenbau.
 
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